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Steuer für Nichtansässige in Spanien

In 30 Sekunden

Ein nicht in Spanien ansässiger Eigentümer schuldet jedes Jahr spanische Steuern auf die Immobilie, unabhängig davon, ob er sie vermietet oder nicht, und zwar auf dem Modelo 210: 19 %, wenn Sie steuerlich in der EU oder im EWR ansässig sind, 24 %, wenn nicht.

Modelo 210Staatliche Agentur für Steuerverwaltung
Art des Erklärenden
EU-/EWR-ANSÄSSIG
Steuerbasis
FIKTIVES EINKOMMEN
Abzugsfähige Kosten
X XXX,XX €
Steuerjahr
AAAA
Zwei Felder bestimmen das Ergebnis: Das Wohnsitzfeld legt 19 % gegenüber 24 % fest, und nur jemand aus der EU oder dem EWR kann das Ausgabenfeld nutzen.
  1. Art des Erklärenden. Dieses Feld entscheidet über den Satz: 19 %, wenn es hier aktiviert ist, andernfalls 24 %.
  2. Steuerbasis. Zugerechnetes Einkommen für einen Zeitraum, in dem Sie die Immobilie nicht vermietet haben, oder tatsächliche Mieteinnahmen für einen Zeitraum, in dem Sie dies getan haben. Niemals beides gleichzeitig.
  3. Abzugsfähige Kosten. Nur eine in der EU oder im EWR ansässige Person kann dieses Feld überhaupt nutzen.
  4. Steuerjahr. Das Steuerjahr, für das die Erklärung abgegeben wird, ein Jahr vor dem Jahr der Abgabe.

Was löst diese Steuer aus und wie hoch ist sie?

Modelo 210 ist das spanische Steuerformular, das ein nicht ansässiger Eigentümer abgibt. Es ist auch dann fällig, wenn die Immobilie niemals vermietet wird. Auslöser ist der Besitz, nicht die Vermietung: Spanien setzt allein aufgrund des Besitzes einer bewohnbaren Immobilie ein fiktives Einkommen an und besteuert tatsächliche Mieteinnahmen, sofern solche erzielt werden, gesondert.Der Steuersatz selbst hängt davon ab, wo Sie steuerlich ansässig sind: grundsätzlich 19 % für die EU und den EWR sowie 24 % für alle anderen. Er gilt für unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, je nachdem, ob Sie die Immobilie vermietet haben oder nicht. Wir nennen diesen Satz hier nur kurz, da er lediglich den Grund dafür darstellt, dass die Verpflichtung überhaupt besteht. Die vollständige Steuersatztabelle, die Prozentsätze für die Bemessung des fiktiven Einkommens und die Regeln zum Abzug von Kosten sind ein eigenes, umfassendes Thema.
Haben Sie die Immobilie irgendwann im Laufe des Jahres vermietet?
  • Ja, einen Teil oder das ganze JahrSie geben die tatsächlich erhaltenen Mieteinnahmen zu dem durch Ihren Ansässigkeitsstatus festgelegten Satz an.
  • Nie vermietetSie geben ein fiktives Einkommen an, das dem Besitz einer bewohnbaren Immobilie zugerechnet wird.

Wann ist die Erklärung fällig?

Der Abgabekalender wurde kürzlich geändert. Die meisten Erläuterungen, sowohl auf Tschechisch als auch auf Englisch, berücksichtigen dies noch nicht. Früher wurde der Zeitraum für die Abgabe einer Erklärung für das gerade abgelaufene Jahr als eine einzige Frist zum Jahresende beschrieben. Nun beginnt er früher und bleibt während des größten Teils des Folgejahres geöffnet.
SituationAbgabeinhaltWann
Nie vermietete, vom Eigentümer genutzte oder leer stehende ImmobilieModelo 210, fiktives Einkommen, einmal jährlich.Vom 1. April bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
Immobilie während eines Teils oder des gesamten Jahres vermietetModelo 210 für die Mieteinnahmen sowie eine separate Erklärung für jeden Zeitraum, in dem die Immobilie nicht vermietet war.Der spezielle Leitfaden zur Mietsteuer auf dieser Website behandelt die Abgabehäufigkeit und den genauen Steuersatz vollständig.
Erstes EigentumsjahrDer Zeitraum für das fiktive Einkommen beginnt erst mit dem Datum, an dem Sie Eigentümer geworden sind.Die Abgabe erfolgt im Folgejahr innerhalb desselben Zeitraums, berechnet jedoch nur für den Teil des Jahres.
Jahrelang verspätete ErklärungSie wird weiterhin mit Modelo 210 abgegeben, zuzüglich Zinsen und eines Zuschlags für die verspätete Abgabe.Geben Sie sie ab, sobald Sie die Verspätung bemerken. Der Zuschlag steigt, je länger die Abgabe verspätet ist. Warten ist daher das Einzige, was die Situation zuverlässig verschlimmert.
Einreichungszeitraum mit Stand August 2026 gemäß Orden HAC/623/2026.

Was muss bereits vorhanden sein, bevor all dies eingereicht werden kann?

Zunächst benötigen Sie ein NIE, denn ohne dieses können Sie keine spanische Steuererklärung einreichen. Das Gesetz verlangt für die Einreichung selbst kein spanisches Bankkonto, in der Praxis zahlen die meisten Eigentümer jedoch über ein solches. Die Einrichtung erst nach Ablauf der ersten Einreichungsfrist zu veranlassen, ist genau die vermeidbare Hektik in letzter Minute, die es zu verhindern gilt.Das NIE frühzeitig zu beantragen, ist nicht nur eine Aufgabe im Zusammenhang mit dem Kaufabschluss. Es als solche zu behandeln, ist der häufigste Grund dafür, dass eine erste Erklärung überhaupt versäumt wird und nicht lediglich verspätet erfolgt.
  1. Haben Sie ein NIE?
    Who decidesSie oder Ihre Vertretung
    What it grantsDie Nummer für jedes Formular
    If noKeine Einreichung möglich
  2. Haben Sie die Katasterreferenz?
    Who decidesAuf dem IBI-Beleg
    What it grantsBasis des fiktiven Einkommens
    If noErklärung nicht berechenbar
  3. Reichen Sie selbst ein oder über eine Vertretung?
    Who decidesIhre Wahl
    What it grantsEines führt zu einer gültigen Abgabe
    If noNichts veranlasst, nichts eingereicht
Keiner der drei Schritte ist optional. Das Versäumnis eines einzigen Schrittes ist der häufigste Grund dafür, dass eine erste Erklärung überhaupt vergessen wird und nicht einfach nur verspätet eingereicht wird.
Der NIE- und Verwaltungsservice von Arevont dient dazu, dies zeitlich auf den übrigen Kauf abzustimmen, anstatt bis kurz vor Ablauf einer Frist zu warten.

Gilt dieselbe auf dem Wohnsitz basierende Unterscheidung auch beim Verkauf?

Nein, und genau das sollten Sie wissen, weil es dem gerade beschriebenen Muster widerspricht. Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer spanischen Immobilie beträgt für jeden Nichtansässigen pauschal 19 %, unabhängig davon, ob er aus der EU bzw. dem EWR stammt oder nicht. Die Einkommensteuer auf das Eigentum und die Vermietung der Immobilie unterscheidet nach dem Wohnsitz, die Steuer auf den Verkauf jedoch nicht.
Ein Verkäufer außerhalb der EU bzw. des EWR zahlt nach dem Muster von 24 % einen höheren Satz
Der Steuersatz auf Veräußerungsgewinne beträgt für jeden Nichtansässigen unabhängig vom Wohnsitz 19 %. Nur die Einkommensteuer auf das Eigentum und die Vermietung der Immobilie unterscheidet nach dem Status in Bezug auf EU bzw. EWR.

Was Sie bestätigen sollten, bevor Sie davon ausgehen, dass eine Erklärung erledigt ist

Drei Dinge, die Sie einmal jährlich prüfen sollten, anstatt sie einfach vorauszusetzen.
AnfordernWas es Ihnen sagtSchlechte Antwort
Wer namentlich für die Einreichung verantwortlich istJedes Jahr muss jemand diese Erklärung erstellen und einreichen. Es handelt sich nicht um eine Rechnung, die automatisch eintrifft. Die meisten Eigentümer, die sie versäumen, haben schlicht nie bestätigt, wer dies übernimmt.Ein Jahr nach dem Kaufabschluss keine benannte Person oder Firma, die für die Einreichung verantwortlich ist.
Ob das erste, anteilige Jahr eingereicht wurdeBei einem Kaufabschluss im Laufe eines Jahres ist für dieses Jahr dennoch eine anteilig berechnete Erklärung einzureichen. Diese Erklärung wird von Eigentümern am häufigsten vollständig vergessen, da der Kaufabschluss selbst keinen Hinweis darauf gibt.Die Annahme, dass die Verpflichtung erst im folgenden Januar und nicht am Tag des Kaufabschlusses beginnt.
Ob das NIE und, falls genutzt, ein spanisches Konto eingerichtet sindWeder die Erklärung zum fiktiven Einkommen noch eine Vermietungserklärung kann ohne das NIE eingereicht werden. Bis kurz vor Ablauf einer Frist zu warten, ist die häufigste vermeidbare Verzögerung.Ein NIE-Antrag, der nicht früh genug eingeleitet wurde.
Klare Worte

Eine Orientierung zur Verpflichtung, nicht zu Ihrer eigenen Erklärung

Wir haben die Änderung des Einreichungszeitraums (Orden HAC/623/2026) am 17. August 2026 direkt auf den eigenen Seiten der Agencia Tributaria gelesen. Es handelt sich um eine tatsächliche, aktuelle Änderung, die in den meisten Kommentaren zu diesem Thema noch nicht berücksichtigt wurde. Wir halten den Steuersatz selbst hier bewusst kurz: Die genauen Prozentsätze, die Bemessungsgrundlage des fiktiven Einkommens und die Regeln zum Abzug von Ausgaben werden in voller, quellenbasierten Tiefe im speziellen Leitfaden zur Vermietungssteuer behandelt. Diese Tabelle hier zu duplizieren, würde im Laufe der Zeit nur das Risiko bergen, dass beide voneinander abweichen.Dies sind allgemeine Informationen darüber, wann und warum die Verpflichtung besteht. Es handelt sich nicht um eine Berechnung dessen, was Sie persönlich schulden, und sie ersetzt nicht die Bestätigung, wer die Erklärung für Sie einreicht. Arevont ist kein Steuerberater und reicht diese Erklärung nicht ein.Bestimmte Dinge überlassen wir bewusst den entsprechenden Ratgebern: Die genaue Steuertabelle, die Prozentsätze für die Bemessungsgrundlage des fiktiven Einkommens und die Abzugsfähigkeit von Ausgaben gehören in den Ratgeber zur Mietbesteuerung. Der Steuersatz auf Veräußerungsgewinne und die Einbehaltung von 3 % beim Verkauf gehören in den Ratgeber zu Verkaufs- und Ausstiegskosten. Wenn Sie selbst steuerlich in Spanien ansässig werden, ersetzt dies diese gesamte Regelung durch eine andere und wird in einem eigenen Ratgeber behandelt.

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Nichtansässigen

Was passiert, wenn diese Erklärung einfach einige Jahre lang nicht eingereicht wird?
Sie entfällt nicht. Sie schulden die versäumte Erklärung weiterhin, einschließlich Zinsen und eines Zuschlags, der umso höher ausfällt, je länger sie nicht eingereicht wird. Die spanische Steuerbehörde kann rückwirkend tätig werden, sobald dies bemerkt wird, beispielsweise bei einem späteren Verkauf. Eine verspätete, aber freiwillige Einreichung, bevor Sie dazu aufgefordert werden, wird milder behandelt als eine Entdeckung durch die Behörde. Dies ist das praktische Argument dafür, eine vergessene Erklärung nachzureichen, statt zu hoffen, dass sie unbemerkt bleibt.
Ändert sich dadurch etwas, wenn das Eigentum über ein Unternehmen gehalten wird?
Es ändert sich die gesamte Regelung, nicht nur der Steuersatz. Ein Unternehmen, das eine Immobilie in Spanien besitzt, wird grundsätzlich nach den Körperschaftsteuervorschriften und nicht nach der oben beschriebenen Regelung für Privatpersonen besteuert und hat eigene Erklärungspflichten. Für ein Unternehmen mit Sitz in bestimmten nicht kooperativen Rechtsordnungen fällt außerdem eine besondere Immobiliensteuer an. Das ist ein völlig anderer Vergleich.
Muss die Erklärung zum fiktiven Einkommen weiterhin abgegeben werden, wenn eine Immobilie unbewohnbar ist oder renoviert wird?
Im Allgemeinen ja, denn die Verpflichtung knüpft an den Besitz einer bewohnbaren städtischen Immobilie an und nicht daran, ob während der Renovierungsarbeiten jemand darin wohnen könnte. Eine Immobilie, die tatsächlich nicht bewohnbar ist, stellt eine besondere, zu dokumentierende Ausnahme dar, die Sie mit einem Steuerberater besprechen sollten, statt dies einfach anzunehmen. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Regel, die man pauschal in die eine oder andere Richtung beantworten kann.
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