
Sie müssen keinen Wohnsitz in Spanien haben, um hier eine Immobilie zu besitzen. Viele ausländische Eigentümer kaufen an der Costa del Sol und besuchen die Region einfach, wann sie möchten. Wie lange Sie bleiben dürfen, hängt jedoch von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wenn Sie hier leben möchten, benötigen Sie ein Visum. Dieser Leitfaden erklärt die 90-Tage-Regel, die wichtigsten Visumsmöglichkeiten und die Funktionsweise des Aufenthaltsrechts. Da sich die Vorschriften häufig ändern, sollten Sie vor jedem Schritt einen unabhängigen spanischen Anwalt konsultieren.
Der Besitz einer Immobilie in Spanien berechtigt Sie nicht dazu, dauerhaft hier zu leben. Ein Nicht-EU-Bürger, zum Beispiel aus dem Vereinigten Königreich oder den USA, kann sich gemäß den Schengen-Regeln bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.
Diese Grenze umfasst alle Ihre Aufenthaltstage im gesamten Schengen-Raum, nicht nur in Spanien, und wird fortlaufend berechnet. Für einen längeren Aufenthalt benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Für Bürger der EU und des EWR gilt diese Grenze nicht. Sie können bleiben, solange sie möchten, sollten sich jedoch registrieren, wenn sie länger als drei Monate bleiben.
Für Käufer, die jeweils länger als 90 Tage bleiben möchten, gibt es zwei主要 Möglichkeiten.

Ein Visum ermöglicht Ihnen die Einreise. Sobald Sie in Spanien sind, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Nach mehreren Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie einen langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen.
Das Golden Visa, das im Gegenzug für eine Immobilieninvestition einen Aufenthalt ermöglichte, wurde am 3. April 2025 abgeschafft. Sie können daher durch den Kauf einer Immobilie keinen Aufenthaltsstatus mehr erlangen.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Die spanischen Visabestimmungen und Einkommensgrenzen ändern sich häufig. Ihre Situation hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihren persönlichen Umständen ab. Die hier genannten Zahlen sind ungefähre Angaben. Ziehen Sie vor der Antragstellung oder einer Entscheidung stets einen unabhängigen spanischen Anwalt für Einwanderungsrecht hinzu.
Ja. Für den Immobilienbesitz durch Personen ohne Wohnsitz in Spanien gibt es keine Einschränkungen. Sie benötigen eine spanische Steuernummer, die NIE, und ein spanisches Bankkonto ist hilfreich. Der Immobilienbesitz allein berechtigt Sie nicht dazu, dauerhaft hier zu leben.
Ein Nicht-EU-Bürger, zum Beispiel aus dem Vereinigten Königreich oder den USA, kann sich im gesamten Schengen-Raum bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt benötigen Sie ein Visum, etwa das nicht erwerbsbezogene Visum oder das Visum für digitale Nomaden. Für Bürger der EU und des EWR gilt diese Grenze nicht.
Nein. Spanien hat das Golden Visa am 3. April 2025 abgeschafft. Sie können daher durch den Kauf einer Immobilie keinen Aufenthaltsstatus mehr erlangen. Wenn Sie längerfristig hier leben möchten, sollten Sie stattdessen das nicht erwerbsbezogene Visum oder das Visum für digitale Nomaden prüfen.
Nein. Immobilieneigentum und Aufenthaltsstatus sind getrennt voneinander. Sie können eine Immobilie besitzen und sich gemäß der 90-Tage-Regel hier aufhalten. Um hier zu leben, beantragen Sie jedoch zunächst ein Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis.
In der Regel, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten. Ab diesem Zeitpunkt kann Spanien Ihr weltweites Einkommen besteuern. Lassen Sie sich daher vor Ihrem Umzug fachkundig steuerlich beraten.



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