
Der Kauf einer Immobilie an der Costa del Sol bringt zusätzlich zum Kaufpreis Steuern und Kosten mit sich. Als Eigentümer fallen anschließend auch jährliche Steuern an. Sobald Sie die Zahlen kennen, ist das Ganze nicht kompliziert. Dieser Leitfaden erläutert, was Sie beim Kauf zahlen, welche jährlichen Kosten anfallen und was gilt, wenn Sie die Immobilie vermieten. Steuersätze und Freibeträge ändern sich und hängen von Ihrer Situation ab. Lassen Sie sich daher vor dem Kauf von einem qualifizierten Steuerberater beraten.
Was Sie beim Kauf zahlen, hängt davon ab, ob es sich um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau handelt.
Bei einer Bestandsimmobilie in Andalusien zahlen Sie die Grunderwerbsteuer, ITP, in Höhe von etwa 7 Prozent des Preises. Bei einem Neubau, den Sie von einem Bauträger kaufen, zahlen Sie 10 Prozent Mehrwertsteuer, IVA, zuzüglich Stempelsteuer, AJD, in Höhe von etwa 1,2 Prozent.
Zusätzlich zu den Steuern sollten Sie Notar-, Grundbuch- und Anwaltskosten einplanen. Insgesamt sollten Sie bei einer Bestandsimmobilie mit etwa 9 bis 10 Prozent des Preises und bei einem Neubau mit 12 bis 14 Prozent rechnen, wobei der obere Wert jeder Spanne die Hypothekenkosten einschließt.
Jedes Jahr zahlen Sie IBI, die kommunale Grundsteuer, die auf dem Katasterwert der Immobilie und in der Regel auf einem kleinen Prozentsatz davon basiert.

Wenn Sie die Immobilie an Gäste oder Mieter vermieten, sind die Einnahmen in Spanien steuerpflichtig und müssen in der Regel mit dem Steuerformular 210 erklärt werden.
In der EU und im EWR ansässige Personen werden mit etwa 19 Prozent besteuert und können zulässige Ausgaben wie Hypothekenzinsen, Reparaturen und Gemeinschaftskosten abziehen, sodass die Steuer auf den Nettogewinn erhoben wird. Für Personen außerhalb der EU gilt im Allgemeinen ein Steuersatz von 24 Prozent, wobei sich die Regeln für Abzüge laufend ändern.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Steuerberatung dar. Die spanischen Steuersätze und regionalen Freibeträge ändern sich häufig. Ihre Situation hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Einkommen und der Nutzung der Immobilie ab. Die hier genannten Zahlen sind ungefähre Angaben. Lassen Sie sich vor dem Kauf oder einer Entscheidung immer von einem qualifizierten spanischen Steuerberater beraten.
Zusätzlich zum Preis sollten Sie bei einer Bestandsimmobilie mit etwa 9 bis 10 Prozent und bei einem Neubau in Form von Steuern und Kosten mit 12 bis 14 Prozent rechnen. Dabei handelt es sich bei einer Bestandsimmobilie um die Grunderwerbsteuer, in Andalusien etwa 7 Prozent, oder bei einem Neubau um 10 Prozent Mehrwertsteuer zuzüglich einer Stempelsteuer von etwa 1,2 Prozent sowie um Notar-, Grundbuch- und Anwaltskosten.
Ja. Nichtansässige zahlen jährlich eine fiktive Einkommensteuer für Nichtansässige. Dabei wird ein unbewohntes Zweitwohnsitzobjekt so behandelt, als würde es auf Grundlage des Katasterwerts ein kleines fiktives Einkommen erzielen. Außerdem zahlen Sie IBI, die jährliche kommunale Grundsteuer.
Für eine Bestandsimmobilie fällt Grunderwerbsteuer (ITP) an, in Andalusien etwa 7 Prozent. Für einen Neubau von einem Bauträger fallen Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 Prozent sowie Stempelsteuer (AJD) in Höhe von etwa 1,2 Prozent an. Notar-, Grundbuch- und Rechtsberatungskosten fallen bei beiden Optionen an.
Mieteinnahmen werden in Spanien in der Regel mit dem Formular 210 erklärt. In der EU und im EWR ansässige Personen zahlen etwa 19 Prozent auf die Nettoeinkünfte nach zulässigen Kosten. Für Personen außerhalb der EU gilt im Allgemeinen ein Steuersatz von 24 Prozent, wobei sich die Regeln für Abzüge laufend ändern.
Das ist bei hochwertigen Vermögenswerten möglich, wobei ein allgemeiner Freibetrag von etwa 700.000 Euro pro Person gilt, bevor die Steuer anfällt. Die Regionen legen ihre eigenen Regelungen und Freibeträge fest. Lassen Sie Ihre Situation daher von einem Berater prüfen.



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