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Steuern für Steuerresidenten: Was sich ändert, wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig werden

In 30 Sekunden

Sie werden nach 183 Tagen in einem Kalenderjahr zum spanischen Steuerresidenten. Sie können auch bei einer beliebigen Anzahl von Tagen steuerlich ansässig werden, wenn sich Ihre wichtigsten wirtschaftlichen oder familiären Bindungen in Spanien befinden. Ab diesem Zeitpunkt besteuert Spanien Ihr weltweites Einkommen mit 19 bis 47 %, statt mit dem pauschalen Steuersatz für Nichtresidenten.

Wann werden Sie zum spanischen Steuerresidenten?

Das spanische Recht legt drei unabhängige Prüfungen fest. Jede einzelne Prüfung reicht für sich allein aus. Sie müssen nicht alle drei Prüfungen verfehlen, um Nichtresident zu bleiben. Es genügt, eine Prüfung zu erfüllen, um Steuerresident zu werden.
Erfüllen Sie eine dieser drei unabhängigen Prüfungen?
  • Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in SpanienSie sind für das GESAMTE Jahr steuerlich ansässig, nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die Grenze überschritten haben. Spanien zählt außerdem kurze Abwesenheiten als Tage in Spanien, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie an diesen Tagen andernorts steuerlich ansässig waren.
  • Ihr wirtschaftlicher Schwerpunkt oder Ihre wichtigsten Interessen liegen in SpanienSie sind unabhängig von der Anzahl der Tage, die Sie in Spanien verbracht haben, steuerlich ansässig, unabhängig davon, ob die Verbindung direkt oder indirekt besteht.
  • Ihre Ehefrau bzw. Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder leben in SpanienSpanien geht davon aus, dass Sie steuerlich ansässig sind, selbst wenn Ihre eigene Aufenthaltsdauer deutlich unter 183 Tagen bleibt, sofern Sie nichts anderes nachweisen können.
Es gibt keine Regelung für geteilte Steuerjahre. Unabhängig davon, welchen Test Sie erfüllen, behandelt Spanien Sie für das gesamte Kalenderjahr als steuerlich ansässig, nicht erst ab dem Tag, an dem Sie den Test erfüllt haben.

Was geschieht mit Ihrem Einkommen, sobald Sie steuerlich ansässig sind?

Die größte Änderung betrifft den Umfang. Als Nichtansässiger besteuert Spanien nur Ihr in Spanien erzieltes Einkommen zu Pauschalsätzen. Unser Leitfaden zur Besteuerung von Nichtansässigen erläutert diese Sätze ausführlich. Als Ansässiger besteuert Spanien Ihr WELTWEITES Einkommen. Dazu gehören Ihr tschechisches Gehalt, eine tschechische Mietimmobilie, Dividenden und alles Weitere, nicht nur Einkommen mit Bezug zu Spanien.Auch der Steuersatz ändert sich. Statt eines einheitlichen Prozentsatzes zahlen Sie nach einem progressiven Tarif. Dieser Tarif kombiniert einen nationalen Steuersatz mit dem eigenen regionalen Steuersatz Andalusiens, da die Einkommensteuer IRPF zwischen dem Staat und der Region Ihres Wohnsitzes aufgeteilt wird.
Als NichtansässigerAls in Andalusien Ansässiger
Steuerpflichtiges EinkommenNur Einkommen aus SpanienWeltweit: Arbeit, Vermietung, Anlagen.
SteuersatzstrukturPauschal 19 % (EU/EWR) oder 24 % (andere)Progressiv, etwa 19 % bis 47 %.
Ausgaben und FreibeträgeBegrenzt; fast null außerhalb EU/EWR.Persönliche und familiäre Freibeträge gelten.
Meldung ausländischer VermögenNicht anwendbar.Modelo 720, über 50.000 € je Kategorie.
Kombinierter Steuersatz im August 2026. Er ergänzt den nationalen Tarif um den eigenen regionalen Tarif Andalusiens.

Möchte Spanien wissen, was Sie außerhalb Spaniens besitzen?

Ja, sobald Sie steuerlich ansässig sind. Sie melden dies über ein jährliches Informationsformular, nicht über eine Steuererklärung mit Zahlungsaufforderung.
  • Modelo 720: Meldung, keine SteuerEin spanischer Steuerresident muss Vermögenswerte im Ausland deklarieren. Dies gilt, sobald eine von drei Kategorien, Bankkonten, Wertpapiere und Versicherungen oder Immobilien, mehr als 50.000 € wert ist. Über dieses Formular zahlen Sie keine Steuer auf diese Vermögenswerte.
  • Die alten, sehr strengen Strafregeln gelten nicht mehrSpanien musste die Regeln ändern, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union im Januar 2022 entschieden hatte, dass die früheren festen Strafen zu streng waren. Heute wird eine verspätete oder fehlerhafte Meldung nach den allgemeinen Steuerstrafregeln geahndet, nicht mehr mit den früheren festen Geldstrafen.
Eine klare Antwort darauf zu erhalten, bevor die Anzahl der Aufenthaltstage oder der Familientest Ihren Status bestimmt, ist der Zweck des Rechtskoordinationsdienstes von Arevont. Wir vermitteln Ihnen frühzeitig einen unabhängigen Steuerberater. So planen Sie die Entscheidung, anstatt sie erst später bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung festzustellen.
Zählt Ihr eigenes Bankkonto zur Grenze von 50.000 €?Ja. Bei Modelo 720 werden Vermögenswerte unabhängig vom Land, in dem sie sich befinden, nach Kategorien erfasst. Ein tschechisches Girokonto, ein tschechisches Wertpapierdepot oder eine tschechische Mietimmobilie sind genau die Art von Vermögenswerten, die mit diesem Formular erfasst werden sollen, sobald Sie in Spanien steuerlich ansässig sind.

Gibt es für Personen, die gerade hierhergezogen sind, eine Option mit niedrigerer Steuer?

Es gibt eine Sonderregelung, die allgemein als Beckham-Regelung bezeichnet wird. Die folgenden Angaben sind noch nicht vollständig bestätigt. Wir haben sie anhand mehrerer unabhängiger Quellen geprüft, den offiziellen Gesetzestext im BOE jedoch nicht direkt eingesehen.Wie allgemein beschrieben, kann ein neu zugezogener Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt, einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf spanische Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 € wählen, wobei oberhalb dieses Betrags ein höherer Satz gilt. Dies gilt bis zu sechs Jahre lang anstelle des regulären progressiven Tarifs. Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung stellen. Dieses Zeitfenster ist kurz und beginnt an einem anderen Datum als die 183-Tage-Prüfung des steuerlichen Wohnsitzes.
  • Option 1
    Gewöhnliche progressive IRPFDie Standardregelung für alle in Spanien steuerlich ansässigen Personen.
    Wer kommt infrage?
    Jeder spanische Steuerresident
    Satz
    19 bis 47 %Progressiv, kombinierter Tarif.
    Dauer
    Laufend, jedes Jahr
    Dies beschreibt die meisten Käufer am besten. Ihr Aufenthalt in Spanien betrifft ein Zweitwohnsitzobjekt, nicht einen beruflich bedingten Umzug.
  • Option 2
    Sonderregelung (Beckham-Gesetz)Eine Regelung für beruflich bedingte Umzüge, nicht für Immobilieneigentum.
    Wer kommt infrage?
    Neu zugezogener Arbeitnehmer oder DirektorBestätigen Sie die genauen Voraussetzungen mit einem Steuerberater.
    Satz
    Pauschal 24 %Bis zu 600.000 € Arbeitseinkünfte.
    Dauer
    Bis zu 6 Jahre
    Dies könnte für Sie passen, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen und die Voraussetzungen erfüllen. Bestätigen Sie beide Punkte mit einem Steuerberater, bevor Sie davon ausgehen, dass die Regelung für Sie gilt.
Keine der beiden Karten trägt ein Empfehlungssiegel: Welche Regelung gilt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und nicht von einer Wahl zwischen zwei gleichermaßen verfügbaren Wegen.
Bevor Sie sich auf diese Angaben verlassen, bestätigen Sie die aktuellen Voraussetzungen, die Einkommensgrenze und die genaue Abgabefrist. Prüfen Sie dies mit einem Steuerberater und anhand des offiziellen Wortlauts von Ley 35/2006, Artikel 93. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer und einige Geschäftsführer, die aus beruflichen Gründen umziehen. Sie wird wahrscheinlich nicht gelten, wenn es bei Ihrem Aufenthalt in Spanien um einen Zweitwohnsitz und nicht um einen beruflichen Umzug geht. Klären Sie, welche Situation auf Sie zutrifft, bevor Sie vom einen oder anderen ausgehen.

Was Sie bestätigen sollten, bevor Sie von Ihrem eigenen Status ausgehen

Drei Punkte, geprüft anhand Ihrer tatsächlichen Situation und nicht anhand einer allgemeinen Regel.
AnfordernWas es Ihnen sagtSchlechte Antwort
Eine genaue Zählung der Tage im Kalenderjahr, einschließlich kurzer ReisenSpanien zählt kurze Auslandsaufenthalte als Aufenthaltstage in Spanien, sofern Sie nicht nachweisen können, dass Sie an diesen Tagen andernorts steuerlich ansässig waren. Eine Schätzung reicht daher nicht aus, sobald Sie sich 183 Tagen nähern.Eine grobe Schätzung statt einer tatsächlichen Aufzeichnung der Tage innerhalb und außerhalb Spaniens.
Wo Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder leben, nicht nur SieDer Familientest kann Sie zu einem spanischen Steuerresidenten machen, selbst wenn Ihre eigene Tageszahl deutlich unter 183 Tagen bleibt. Dies ist der Test, den Käufer am häufigsten übersehen.Niemand hat den Familientest überhaupt berücksichtigt, sondern nur die Anzahl der Tage.
Eine schriftliche Einschätzung eines Steuerberaters, bevor Sie die Grenze überschreiten, nicht danachSobald die Steueransässigkeit ausgelöst wird, gilt sie für das GANZE Jahr, ohne Teiljahresregelung. Daher müssen Sie diese zeitliche Entscheidung im Voraus treffen und können sie nicht nachträglich korrigieren. Arevont ist kein Steuerberater und trifft diese Entscheidung nicht. Sie obliegt einem unabhängigen Berater.Ein Plan, dies erst bei der Steuererklärung zu entscheiden, statt im Voraus.

Steuerlich ansässig und nicht ansässig im Vergleich

Dieselbe Person und dieselbe Immobilie können je nach Status der Steueransässigkeit zu einem ganz unterschiedlichen steuerlichen Ergebnis führen.
SteuerresidentNichtansässiger
Besteuert aufWelteinkommen.Nur Einkommen aus Spanien
SatzProgressiv, ungefähr 19 % bis 47 % insgesamt.Pauschal, nach Ansässigkeit (siehe Leitfaden zur Besteuerung von Nichtansässigen).
VermögensteuerpflichtWeltweites Nettovermögen vor jeglichem Freibetrag oder Steuerbonus (siehe Leitfaden zur Vermögensteuer).Nur spanische Immobilien.
Meldung ausländischer VermögenModelo 720 über 50.000 € je Kategorie.None.
Wo die Grenze liegtJeder EINZELNE der drei Tests erfüllt, für das gesamte Kalenderjahr.Unter 183 Tagen, keine wirtschaftliche Basis, keine ausgelöste Familienvermutung.
Klare Worte

Die Abzweigung erklärt, nicht Ihre eigene Steuererklärung

Wir haben den 183-Tage-Test, die Regel zum weltweiten Einkommen und die Reform des Modelo 720 direkt aus den Gesetzen (Ley 35/2006, Ley 5/2022) mit Stand August 2026 entnommen. Die Zahlen zum Beckham-Gesetz bilden eine Ausnahme. Wir haben sie anhand mehrerer unabhängiger Quellen geprüft, jedoch nicht anhand des aktuellen Gesetzestextes im BOE. Lassen Sie sie von einem Steuerberater bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.Ob Sie in Spanien steuerlich ansässig geworden sind, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab: von der tatsächlichen Anzahl der Tage, die Sie sich im Land aufhalten oder außerhalb davon verbringen, vom Wohnort Ihrer Familie und davon, wo sich der Mittelpunkt Ihres wirtschaftlichen Lebens befindet. Ein Leitfaden wie dieser kann diese Umstände nicht beurteilen, und diese Seite versucht das auch nicht.Einige Themen werden stattdessen in eigenen Leitfäden behandelt: die vollständigen pauschalen Steuersätze für Nichtansässige, die Änderungen bei der Vermögensteuer, sobald Ihr weltweites Vermögen in den Anwendungsbereich fällt, sowie die separate Frage der Anmeldung Ihres Aufenthalts in Spanien. Für jedes Thema gibt es einen eigenen Leitfaden.

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit

Bin ich in Spanien steuerlich ansässig, wenn ich genau 183 Tage hier verbringe?
Der Schwellenwert liegt bei MEHR als 183 Tagen. Genau 183 Tage lösen den Test anhand der Tageszahl daher nicht automatisch aus. Trotzdem sollten Sie Ihre Anzahl sorgfältig dokumentieren. Betrachten Sie 183 nicht als sichere Aufenthaltsdauer, denn auch kurze Auslandsreisen können als Tage in Spanien zählen. Eine falsche Zählung, in die eine oder andere Richtung, hat tatsächliche Konsequenzen.
Kann ich gleichzeitig in Tschechien und Spanien steuerlich ansässig sein?
Nicht allein nach dem jeweiligen nationalen Recht. Wenn jedoch die Tests beider Länder gleichzeitig erfüllt sind, hängt die praktische Antwort von den Tie-Breaker-Regeln im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Tschechien und Spanien ab. Dies ist eine grenzüberschreitende Steuerfrage, für die Sie in beiden Ländern einen qualifizierten Berater benötigen. Kein allgemeiner Leitfaden kann sie abschließend beantworten.
Ändert sich durch meine steuerliche Ansässigkeit, wie der Kauf meiner Immobilie besteuert wurde?
Nein. Die Kaufsteuer (ITP oder IVA und AJD) wird zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses festgelegt. Sie ändert sich später nicht, wenn sich Ihr Status als Steuerinländer danach ändert. Dies ist eine separate Frage, die unser Leitfaden zur Kaufsteuer vollständig beantwortet.
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